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Normänderung für Fahrgerüste

Profi Steigsysteme
2021-10-12 08:47:00
Normänderung für Fahrgerüste - Normänderung für Fahrgerüste

WICHTIGE ÄNDERUNGEN DER NORM ZU DEN FAHRGERÜSTEN

DIN EN 1004-1:2021-02
Der Teil 1 der neuen Fassung ist bereits am 01.02.2021 in Kraft getreten, die Übergangsfrist endet nun am 30.11.2021. Danach dürfen Gerüsthersteller bei Hinweis auf Konformität zur Norm DIN EN 1004 nur noch fahrbare Arbeitsbühnen, Fahrgerüste und Rollgerüste in den Verkehr bringen, die der neuen Fassung entsprechen.

Im eigentlichen Sinn ist eine Norm eine vereinbarte und anerkannte Art, etwas zu tun. Es kann sich dabei um die Spezifikation von Produkten, die Durchführung von Prozessen und Abläufen oder die Lieferung von Material handeln – Normen können viele Arten von Aktivitäten und Aktionen, die von Unternehmen durchgeführt werden, beinhalten und von ihren Kunden genutzt werden. Normen bilden in der Regel den Stand der Technik ab.

NEUE GLIEDERUNG DER FAHRGERÜST NORM DIN EN 1004: 

DIN EN 1004-1 Teil
1

 Titel:  „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen"

Erscheinungsdatum: 01.02.2021
Ersetzt die Norm: DIN EN 1004:2005-03

DIN EN 1004-2 Teil 2
Titel:  „Fahrbare Arbeitsbühnen – Teil 2: Regeln und Festlegungen für die Aufstellung einer Aufbau- und Verwendungsanleitung“

Erscheinungsdatum: noch offen
Ersetzt die Norm: DIN EN 1298:1996-04

ÄNDERUNG DES ANWENDUNGSBEREICHES DER FAHRGERÜSTE

Bisher: Die bisherige Fassung der DIN EN 1004 galt ab einer Standhöhe beim Fahrgerüst von 2,50 Meter. Darunter liegende Standhöhen wurden über nationale Regeln geregelt. Auch wenn diese bereits über Jahre zurückgezogen waren, galten sie noch immer als Stand der Technik.

Neu: In den Geltungsbereich der neuen Fassung fallen nun fahrbare Gerüste ab einer Standhöhe „> 0 Meter“. Somit werden alle, auch die Konstruktionen unter 2,50 Meter, berücksichtigt und müssen bei Hinweis darauf in allen Punkten normkonform sein.

Veränderungen im Portfolio der Fahrgerüste:
Alle Typen mit einer Standhöhe unter 2 Meter werden zukünftig „konform der Norm“ mit 3-teiligem Seitenschutz aufgeführt sein. Eventuell neue Angaben zur Ballastierung, da nun auch Konstruktionen unter 2,50 Meter in der Norm berücksichtigt werden, hier ein Beispiel am Layher Zifa Fahrgerüst, links vorher, rechts mit neuer Norm:

Normänderung Fahrgerüste Layher Zifa

EMPFEHLUNGEN SEITENS LAYHER

Fahrgerüst-Neuanschaffungen immer gemäß der neuen Norm DIN EN 1004-1:2021:

  • Typen konform der Norm, d. h. mit 3-teiligem Seitenschutz (Geländer / Geländer auf 0,5 m Höhe / Bordbrett)
  • Ballastierung nach Vorgabe der AuV

Bei Erweiterung / Nachrüstung der bestehenden Fahrgerüste:

  • Teile gemäß Nachrüst-Set-Tabelle
  • Ballastierung nach Vorgabe der AuV

Sie haben Fragen zu den Änderungen? Rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne umfassend unter 0 82 25 - 958 49 62.


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