Fahrgerüste: Prüfpflichten, Vorschriften & häufige Fragen
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Doch oft stellen sich Kund:innen ganz praktische Fragen rund um Vorschriften, Sicherheit und Prüfpflichten. Deshalb haben wir für Sie die 3 häufigsten Fragen rund ums Thema Fahrgerüst-Nutzung und -Prüfung zusammengefasst – kompakt und verständlich:
1. Muss das Gerüst jährlich geprüft werden oder reicht eine Sichtprüfung?
Laut DGUV Information 201-011 (vormals BGI 663) gilt:
Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung notwendig – durch eine unterwiesene Person.
Zusätzlich wird eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person empfohlen – mindestens einmal jährlich oder häufiger, je nach Einsatzbedingungen (z. B. häufiges Auf- und Abbauen oder besondere Belastung).
2. Brauche ich einen Kurs, um als befähigte Person zu gelten?
Ja, denn laut § 2 BetrSichV gilt eine Person nur dann als „befähigt“, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Praktische Erfahrung im Umgang mit Gerüsten
- Spezielle Schulung oder Unterweisung, um den sicheren Zustand beurteilen zu können
Eine bloße Sichtprüfung durch eine ungelernt eingesetzte Person reicht hier nicht aus, wenn es um die formelle jährliche Prüfung geht.
3. Kann ich das Gerüst auf Baustellen aufbauen, ohne eine Abnahme zu haben?
Ja – wenn es sich um ein System-Fahrgerüst handelt, das nach DIN EN 1004 gebaut wurde und ordnungsgemäß nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung montiert ist.
Das bedeutet:
- Keine behördliche Abnahme nötig
- Aber: Aufbauanleitung muss befolgt und
- Eine Dokumentation der Übergabe empfohlen (z. B. Übergabeprotokoll)
Außerdem gilt:
Nur geschultes Personal darf das Gerüst auf der Baustelle nutzen oder verändern.
Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder Einweisungspflicht vor Ort. Sicherheit geht vor – im Zweifel beraten wir Sie gerne persönlich.
4. Wer haftet bei einem Unfall mit dem Fahrgerüst?
- Ist das Gerüst unsachgemäß aufgebaut oder wurde die Aufbauanleitung nicht beachtet, kann die Verantwortung beim Nutzer oder Arbeitgeber liegen.
- Wurde das Gerüst mangelhaft geliefert, kann der Hersteller oder Händler in der Pflicht sein – daher ist eine Übergabedokumentation sinnvoll.
5. Darf ich mein Fahrgerüst selbst umbauen oder modifizieren?
- Nein. Nur vom Hersteller freigegebene Originalteile dürfen verwendet werden.
- Eigenmodifikationen gefährden die Sicherheit und Zulassung – und führen zum Verlust der Gewährleistung.
6. Welche Untergründe sind für Fahrgerüste erlaubt?
- Der Untergrund muss eben, tragfähig und standsicher sein.
- Unebene Böden müssen mit Spindelfüßen und ggf. Lastverteilplatten ausgeglichen werden.
7. Welche Windlasten muss ich beachten?
- Fahrgerüste dürfen bei starkem Wind nicht genutzt werden.
- Bei Windstärken über Beaufort 6 (ca. 39–49 km/h) müssen sie gesichert oder abgebaut werden.
- Achtung: Auch auf freiem Gelände oder Dächern herrschen oft stärkere Windverhältnisse.
8. Braucht ein Fahrgerüst eine Kennzeichnung?
- Ja, es sollte deutlich erkennbar sein, um welches System es sich handelt (z. B. Typenschild, Hersteller, Tragkraft).
- Bei gewerblicher Nutzung empfiehlt sich eine regelmäßige Dokumentation von Prüfungen (z. B. mit Prüfplakette oder -buch).
9. Was ist bei Transport und Lagerung zu beachten?
- Alle Teile sollten geordnet und sicher verstaut werden, um Schäden und Fehlteile zu vermeiden.
- Scharfe Kanten oder Quetschstellen vermeiden – das erhöht die Lebensdauer und Sicherheit.
10. Was ist der Unterschied zwischen Rollgerüst und Fahrgerüst?
- Rollgerüst ist ein umgangssprachlicher Begriff – technisch korrekt ist Fahrgerüst.
- Beide meinen dasselbe: ein mobil verschiebbares Arbeitsgerüst auf Rollen mit Bremsen.