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WICHTIGE ÄNDERUNGEN DER NORM ZU DEN FAHRGERÜSTEN DIN EN 1004-1:2021-02. Der Teil 1 der neuen Fassung ist bereits am 01.02.2021 in Kraft getreten, die Übergangsfrist endet nun am 30.11.2021. Danach dürfen Gerüsthersteller bei Hinweis auf Konformität zur Norm DIN EN 1004 nur noch fahrbare Arbeitsbühnen, Fahrgerüste und Rollgerüste in den Verkehr bringen, die der neuen Fassung entsprechen.