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Darf man ein Rollgerüst verschieben, wenn eine Person darauf steht?

Profi Steigsysteme
2026-09-30 12:40:00

Ein Rollgerüst einfach ein paar Meter weiterschieben, während eine Person auf der Arbeitsplattform stehen bleibt? Bei einer fahrbaren Arbeitsbühne ist die Antwort klar: Nein. Während des Verfahrens dürfen sich keine Personen auf der Arbeitsbühne befinden.

Wer mit einem Rollgerüst arbeitet, kennt die Situation: Die nächste Arbeitsstelle liegt nur wenige Meter entfernt. Das Gerüst müsste lediglich ein kleines Stück weitergeschoben werden. Warum also erst heruntersteigen?

Weil genau beim Verfahren zusätzliche Gefährdungen entstehen können. Unebenheiten, Hindernisse oder ein ungeeigneter Untergrund können die Standsicherheit beeinflussen. Deshalb gehört das sichere Verfahren einer fahrbaren Arbeitsbühne zu den grundlegenden Regeln bei ihrer Verwendung.

Die BG BAU formuliert für fahrbare Arbeitsbühnen eindeutig: Der Aufenthalt von Personen auf der Arbeitsbühne während des Verfahrens ist nicht zulässig.

Die einfache Regel für die Praxis lautet daher: Erst absteigen, dann verfahren.

Rollgerüst verschieben: Was ist vorher zu beachten?

Bevor eine fahrbare Arbeitsbühne an einen neuen Einsatzort bewegt wird, sollte nicht einfach nur die Feststellbremse gelöst werden.

Nach den Sicherheitshinweisen der BG BAU sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Personen müssen die Arbeitsbühne vor dem Verfahren verlassen.
  • Lose Teile sind gegen Herabfallen zu sichern.
  • Die Arbeitsbühne darf nur langsam verfahren werden.
  • Der Untergrund muss eben, tragfähig und frei von Hindernissen sein.
  • Anprall ist zu vermeiden.
  • Nach dem Positionieren sind die Fahrrollen vor der Benutzung wieder durch die Bremshebel festzustellen.
  • Die Vorgaben der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung sind zu beachten.

Damit wird deutlich: Das Verfahren eines Rollgerüsts ist kein nebensächlicher Handgriff, sondern Bestandteil der sicheren Verwendung des Arbeitsmittels.

Darf ein Rollgerüst auf jedem Untergrund verschoben werden?

Nein.

Für das sichere Verfahren einer fahrbaren Arbeitsbühne ist der Untergrund entscheidend. Die BG BAU fordert einen ebenen, tragfähigen und hindernisfreien Untergrund.

Vor dem Verschieben sollte deshalb geprüft werden:

Ist der Fahrweg frei? Gibt es Kanten, Vertiefungen, Kabel, Schläuche, Schutt oder andere Hindernisse? Ist der Boden ausreichend tragfähig? Kann die Arbeitsbühne kontrolliert bewegt werden?

Gerade auf Baustellen können sich die Bedingungen des Untergrunds schnell verändern. Ein Fahrweg, der am Morgen frei und eben war, muss dies einige Stunden später nicht mehr sein.

Was passiert mit Werkzeug und Material auf der Plattform?

Auch hier gilt: Vor dem Verfahren müssen lose Teile gegen Herabfallen gesichert werden.

Werkzeuge, Material oder andere Gegenstände können sich beim Bewegen der Arbeitsbühne verschieben oder herunterfallen und dadurch Personen im Umfeld gefährden.

Deshalb sollte vor jedem Standortwechsel geprüft werden, welche Gegenstände sich auf den Belagflächen befinden und ob diese ausreichend gesichert sind.

Müssen die Rollen eines Rollgerüsts festgestellt werden?

Ja. Wird die fahrbare Arbeitsbühne verwendet, müssen die Fahrrollen gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein.

Die BG BAU nennt hierzu ausdrücklich das Festsetzen der Fahrrollen durch die Bremshebel vor jeder Benutzung.

Das bedeutet in der Praxis:

Verfahren: Bremsen entsprechend der Herstelleranleitung lösen und Arbeitsbühne kontrolliert bewegen.

Arbeiten: Nach Erreichen des neuen Standorts die Fahrrollen wieder feststellen und vor der Benutzung den sicheren Zustand kontrollieren.

Ein Rollgerüst darf während der eigentlichen Arbeit nicht unkontrolliert wegrollen können.

Warum darf niemand beim Verschieben auf der Arbeitsbühne bleiben?

Eine fahrbare Arbeitsbühne ist dafür konstruiert, an einem geeigneten Standort einen sicheren hochgelegenen Arbeitsplatz bereitzustellen. Sie ist jedoch kein Transportmittel für Personen.

Beim Verfahren verändern sich die Bedingungen gegenüber dem stationären Gebrauch. Bereits Unebenheiten, Kanten oder Hindernisse im Fahrweg können Bewegungen des Systems verursachen. Auch ein Anprall kann zusätzliche Kräfte in das System einleiten.

Je größer die Höhe einer Arbeitsbühne ist, desto wichtiger ist deshalb die bestimmungsgemäße Verwendung des gesamten Systems.

Aus diesem Grund sollte auch die vermeintlich praktische Lösung – „Ich bleibe oben stehen, wir schieben das Gerüst nur zwei Meter weiter“ – nicht gewählt werden.

Sicher ist: Arbeitsbühne verlassen, Gerüst kontrolliert verfahren und erst am neuen Standort wieder besteigen.

Fahrgerüst verschieben

Schematische Darstellung zur sicheren Nutzung eines Rollgerüsts. KI-gestützte Illustration. Rollgerüste dürfen nicht verfahren werden, solange sich Personen darauf befinden. Erst absteigen, dann das unbesetzte Gerüst verfahren. Bitte beachten Sie die Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers.

Fahrgerüst Fahrrollen feststellen

Rollgerüst, Fahrgerüst oder fahrbare Arbeitsbühne – wo ist eigentlich der Unterschied?

Hier wird es etwas technischer, aber die Unterscheidung ist wichtig. Im Alltag sagen die meisten einfach Rollgerüst oder Fahrgerüst. Auch im Handel werden diese Begriffe häufig verwendet.

Technisch und bei den geltenden Regelwerken muss aber genauer hingeschaut werden.

Viele der typischen mobilen Gerüstsysteme, die Handwerker, Betriebe oder private Anwender als Rollgerüst kennen, sind fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen nach DIN EN 1004-1.

Die DIN EN 1004-1:2021-02 legt unter anderem Anforderungen an Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und die Sicherheit solcher fahrbaren Arbeitsbühnen fest. Ergänzend behandelt die DIN EN 1004-2 Anforderungen an die Aufbau- und Verwendungsanleitung.

Daneben gibt es fahrbare Gerüste, für die andere Regelwerke relevant sein können.

Warum erwähnen wir das so ausdrücklich?

Weil Vorschriften für fahrbare Gerüste nicht automatisch auf eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004 übertragen werden können.

Die BG BAU weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass die TRBS 2121 Teil 1 und die DGUV Information 201-011 nicht für fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 gelten.

Wer wissen möchte, welche Vorgaben für sein Rollgerüst gelten, sollte deshalb zunächst klären, um welches System es sich tatsächlich handelt.

Im Zweifel hilft ein Blick in die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers.

Muss ein Rollgerüst vor der Benutzung geprüft werden?

Bei gewerblicher Nutzung gehört auch die Prüfung zum Thema.

Die BG BAU weist darauf hin, dass fahrbare Arbeitsbühnen nach der Montage und vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden müssen. Vor Arbeitsaufnahme ist außerdem eine Inaugenscheinnahme durch eine fachkundige Person vorgesehen.

Grundlage für Prüfungen von Arbeitsmitteln ist unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Für die Dokumentation stellt die BG BAU beispielsweise das Prüfprotokoll F 707 für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste zur Verfügung.

Entscheidend ist aber nicht nur ein ausgefülltes Formular. Das Gerüst muss zum tatsächlichen Einsatz passen und entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgebaut und verwendet werden.

Was sollte ich vor dem Arbeiten mit einem Rollgerüst kontrollieren?

Ein kurzer Kontrollblick vor Arbeitsbeginn ist immer sinnvoll.

Steht das Gerüst sicher? Sind die Rollen festgestellt? Ist der Seitenschutz vollständig? Sind die Zugänge in Ordnung? Sind alle Bauteile richtig eingebaut und unbeschädigt?

Je nach Gerüstsystem und Aufbauhöhe können außerdem Ausleger, Ballast oder andere konstruktive Maßnahmen erforderlich sein.

Gerade hier sollte man nicht nach Gefühl arbeiten.

Welche Ausleger, Ballastierungen oder anderen Maßnahmen erforderlich sind, gibt die Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers für die entsprechende Aufbaukonfiguration vor.

Häufige Fragen zum Verschieben und sicheren Arbeiten mit Rollgerüsten

Nein. Beim Verschieben eines Rollgerüsts darf sich niemand auf dem Gerüst befinden. Auch dann nicht, wenn es nur einen oder zwei Meter weitergeschoben werden soll.

Bei den üblichen Rollgerüsten, die technisch als fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 einzuordnen sind, ist die Vorgabe eindeutig: Personen müssen vor dem Verfahren absteigen.

Bei einem Roll- bzw. Fahrgerüst in Form einer fahrbaren Arbeitsbühne nach DIN EN 1004: nein.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person oben weiterarbeitet oder nur stehen bleibt, während ein Kollege das Gerüst von unten verschiebt. Vor dem Verfahren müssen alle Personen das Rollgerüst verlassen.

Das hängt vom Gerüstsystem und von der aktuellen Aufbaukonfiguration ab.

Ein Rollgerüst ist grundsätzlich dafür ausgelegt, seinen Standort wechseln zu können. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Aufbau in jeder Höhe unverändert verschoben werden darf.

Maßgeblich ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers. Dort ist festgelegt, was beim Verfahren des konkreten Rollgerüsts zu beachten ist.

Vor dem Verschieben steigen alle Personen ab. Lose Werkzeuge und andere Gegenstände werden heruntergenommen oder gegen Herabfallen gesichert.

Anschließend wird geprüft, ob der Fahrweg eben, tragfähig und frei von Hindernissen ist. Das Rollgerüst wird langsam und kontrolliert bewegt.

Am neuen Standort werden die Rollen wieder festgestellt und der sichere Stand kontrolliert, bevor jemand das Gerüst erneut besteigt.

Das lässt sich nicht für jedes Rollgerüst pauschal beantworten.

Entscheidend sind das jeweilige Gerüstsystem, seine Größe und Aufbaukonfiguration, der Untergrund und die Vorgaben des Herstellers. Das Rollgerüst muss beim Verschieben jederzeit sicher kontrolliert werden können.

Deshalb gilt auch hier: Aufbau- und Verwendungsanleitung des konkreten Gerüsts beachten.

Lose Gegenstände dürfen beim Verschieben nicht ungesichert auf dem Rollgerüst liegen bleiben.

Werkzeug oder Material kann sich beim Verfahren bewegen oder herunterfallen. Lose Teile müssen deshalb gegen Herabfallen gesichert oder vor dem Verschieben heruntergenommen werden.

Ein Rollgerüst ist kein Transportwagen.

Ob und welche Gegenstände beim Verfahren auf dem Gerüst verbleiben dürfen, richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Gerüstsystems. Lose Gegenstände müssen in jedem Fall gegen Herabfallen gesichert sein.

Das Rollgerüst sollte deshalb nicht dazu benutzt werden, Werkzeug oder Baumaterial bequem von einer Stelle der Baustelle zur nächsten zu fahren.

Der Untergrund muss für das Verfahren geeignet sein. Die BG BAU nennt für fahrbare Arbeitsbühnen einen ebenen, tragfähigen und hindernisfreien Untergrund.

Vor dem Verschieben sollte der Fahrweg deshalb kontrolliert werden. Kabel, Schläuche, Schutt, Bodenöffnungen, Kanten oder andere Hindernisse können beim Verfahren problematisch werden.

Ein Rollgerüst sollte nicht einfach über Schwellen, Kanten oder andere Hindernisse geschoben werden.

Solche Hindernisse widersprechen zunächst der Anforderung an einen hindernisfreien Fahrweg. Wie das Gerüst unter den konkreten Bedingungen sicher umgesetzt werden kann, muss anhand des Gerüstsystems, der örtlichen Situation und der Herstellerangaben beurteilt werden.

Während das Rollgerüst benutzt wird, müssen die Fahrrollen gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein.

Zum Verfahren werden die entsprechenden Bremsen gelöst. Sobald das Gerüst seinen neuen Standort erreicht hat, werden die Rollen wieder festgestellt.

Erst danach wird das Rollgerüst wieder bestiegen.

Ein für den Außeneinsatz geeignetes Rollgerüst kann grundsätzlich auch im Freien umgesetzt werden. Neben einem geeigneten Untergrund müssen dort jedoch insbesondere die Witterungs- und Windverhältnisse berücksichtigt werden.

Welche Bedingungen und Grenzwerte für das konkrete Rollgerüst gelten, steht in der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers.

Ein für den Außeneinsatz geeignetes Rollgerüst kann grundsätzlich auch im Freien umgesetzt werden. Neben einem geeigneten Untergrund müssen dort jedoch insbesondere die Witterungs- und Windverhältnisse berücksichtigt werden.

Welche Bedingungen und Grenzwerte für das konkrete Rollgerüst gelten, steht in der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers.

Das lässt sich nicht mit einer einzigen Windgeschwindigkeit für jedes Rollgerüst beantworten.

Die zulässigen Bedingungen für das Verfahren und die Verwendung im Freien richten sich nach dem jeweiligen Gerüstsystem und den Herstellerangaben. Bei zunehmendem Wind muss deshalb die Aufbau- und Verwendungsanleitung des konkreten Rollgerüsts beachtet werden.

Ein bloßer Standortwechsel bedeutet nicht automatisch, dass immer eine vollständige neue formale Prüfung erforderlich ist.

Entscheidend ist unter anderem, ob am Aufbau etwas verändert wurde und welche Anforderungen für den konkreten betrieblichen Einsatz gelten. Vor der erneuten Benutzung muss jedoch sichergestellt sein, dass das Rollgerüst am neuen Standort sicher verwendet werden kann.

Rollgerüst und Fahrgerüst sind die Begriffe, die Anwender im Alltag häufig benutzen. Hinter einem typischen professionellen Rollgerüst aus vorgefertigten Systembauteilen steht technisch häufig eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004.

Die Begriffe dürfen fachlich trotzdem nicht in jedem Zusammenhang beliebig gleichgesetzt werden. Insbesondere bei Vorschriften und technischen Regelwerken muss geprüft werden, welche Art von Gerüst tatsächlich vorliegt.

Für den Anwender ist deshalb wichtig: Nicht allein die Bezeichnung „Rollgerüst“ entscheidet darüber, welche Vorgaben gelten, sondern das konkrete Gerüstsystem.

Für viele der heute üblichen Rollgerüste bzw. fahrbaren Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen ist insbesondere die DIN EN 1004 relevant.

Bei gewerblicher Verwendung kommen weitere Anforderungen hinzu, beispielsweise aus der Betriebssicherheitsverordnung.

Wichtig ist die genaue Einordnung des Gerüsts: Vorschriften für fahrbare Gerüste dürfen nicht automatisch auf eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004 übertragen werden. Im konkreten Einsatz ist außerdem immer die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers maßgeblich.

Quellen & Fachinformationen

  • BG BAU – Fahrbare Arbeitsbühnen: Sicherheitshinweise zu Aufbau, Verwendung und Verfahren fahrbarer Arbeitsbühnen
  • BG BAU – Prüfprotokoll F 707: Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen / fahrbare Gerüste
  • BAuA – TRBS 2121 Teil 1: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln
  • DIN EN 1004-1:2021-02: Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – sicherheitstechnische Anforderungen
  • DIN EN 1004-2:2022-03: Anforderungen an Aufbau- und Verwendungsanleitungen

Fachwissen aus der Praxis: Profi Steigsysteme

Profi Steigsysteme ist seit 2010 auf professionelle Steigtechnik und Rollgerüste spezialisiert. Als Fachhandel beraten wir Handwerksbetriebe, Unternehmen und private Anwender bei der Auswahl passender Roll- und Fahrgerüstsysteme.

Dabei geht es in der Beratung nicht nur um die gewünschte Arbeitshöhe. Einsatzort, Gerüstbreite, Plattformgröße, Aufbauhöhe, Abstützung bzw. Ballastierung und die Anforderungen des jeweiligen Gerüstsystems entscheiden mit darüber, welche Lösung zum Einsatz passt.

In unserem Fachbereich Rollgerüste & Fahrgerüste finden Sie Systeme verschiedener etablierter Hersteller sowie unser eigenes Rollgerüstsystem PANTHER XV® POWER.

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