Ein Rollgerüst einfach ein paar Meter weiterschieben, während eine Person auf der Arbeitsplattform stehen bleibt? Bei einer fahrbaren Arbeitsbühne ist die Antwort klar: Nein. Während des Verfahrens dürfen sich keine Personen auf der Arbeitsbühne befinden.
Wer mit einem Rollgerüst arbeitet, kennt die Situation: Die nächste Arbeitsstelle liegt nur wenige Meter entfernt. Das Gerüst müsste lediglich ein kleines Stück weitergeschoben werden. Warum also erst heruntersteigen?
Weil genau beim Verfahren zusätzliche Gefährdungen entstehen können. Unebenheiten, Hindernisse oder ein ungeeigneter Untergrund können die Standsicherheit beeinflussen. Deshalb gehört das sichere Verfahren einer fahrbaren Arbeitsbühne zu den grundlegenden Regeln bei ihrer Verwendung.
Die BG BAU formuliert für fahrbare Arbeitsbühnen eindeutig: Der Aufenthalt von Personen auf der Arbeitsbühne während des Verfahrens ist nicht zulässig.
Die einfache Regel für die Praxis lautet daher: Erst absteigen, dann verfahren.
Rollgerüst, Fahrgerüst oder fahrbare Arbeitsbühne – wo ist eigentlich der Unterschied?
Hier wird es etwas technischer, aber die Unterscheidung ist wichtig. Im Alltag sagen die meisten einfach Rollgerüst oder Fahrgerüst. Auch im Handel werden diese Begriffe häufig verwendet.
Technisch und bei den geltenden Regelwerken muss aber genauer hingeschaut werden.
Viele der typischen mobilen Gerüstsysteme, die Handwerker, Betriebe oder private Anwender als Rollgerüst kennen, sind fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen nach DIN EN 1004-1.
Die DIN EN 1004-1:2021-02 legt unter anderem Anforderungen an Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und die Sicherheit solcher fahrbaren Arbeitsbühnen fest. Ergänzend behandelt die DIN EN 1004-2 Anforderungen an die Aufbau- und Verwendungsanleitung.
Daneben gibt es fahrbare Gerüste, für die andere Regelwerke relevant sein können.
Warum erwähnen wir das so ausdrücklich?
Weil Vorschriften für fahrbare Gerüste nicht automatisch auf eine fahrbare Arbeitsbühne nach DIN EN 1004 übertragen werden können.
Die BG BAU weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass die TRBS 2121 Teil 1 und die DGUV Information 201-011 nicht für fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004 gelten.
Wer wissen möchte, welche Vorgaben für sein Rollgerüst gelten, sollte deshalb zunächst klären, um welches System es sich tatsächlich handelt.
Im Zweifel hilft ein Blick in die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers.
Muss ein Rollgerüst vor der Benutzung geprüft werden?
Bei gewerblicher Nutzung gehört auch die Prüfung zum Thema.
Die BG BAU weist darauf hin, dass fahrbare Arbeitsbühnen nach der Montage und vor der Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden müssen. Vor Arbeitsaufnahme ist außerdem eine Inaugenscheinnahme durch eine fachkundige Person vorgesehen.
Grundlage für Prüfungen von Arbeitsmitteln ist unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Für die Dokumentation stellt die BG BAU beispielsweise das Prüfprotokoll F 707 für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste zur Verfügung.
Entscheidend ist aber nicht nur ein ausgefülltes Formular. Das Gerüst muss zum tatsächlichen Einsatz passen und entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgebaut und verwendet werden.
Was sollte ich vor dem Arbeiten mit einem Rollgerüst kontrollieren?
Ein kurzer Kontrollblick vor Arbeitsbeginn ist immer sinnvoll.
Steht das Gerüst sicher? Sind die Rollen festgestellt? Ist der Seitenschutz vollständig? Sind die Zugänge in Ordnung? Sind alle Bauteile richtig eingebaut und unbeschädigt?
Je nach Gerüstsystem und Aufbauhöhe können außerdem Ausleger, Ballast oder andere konstruktive Maßnahmen erforderlich sein.
Gerade hier sollte man nicht nach Gefühl arbeiten.
Welche Ausleger, Ballastierungen oder anderen Maßnahmen erforderlich sind, gibt die Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Herstellers für die entsprechende Aufbaukonfiguration vor.
Fachwissen aus der Praxis: Profi Steigsysteme
Profi Steigsysteme ist seit 2010 auf professionelle Steigtechnik und Rollgerüste spezialisiert. Als Fachhandel beraten wir Handwerksbetriebe, Unternehmen und private Anwender bei der Auswahl passender Roll- und Fahrgerüstsysteme.
Dabei geht es in der Beratung nicht nur um die gewünschte Arbeitshöhe. Einsatzort, Gerüstbreite, Plattformgröße, Aufbauhöhe, Abstützung bzw. Ballastierung und die Anforderungen des jeweiligen Gerüstsystems entscheiden mit darüber, welche Lösung zum Einsatz passt.
In unserem Fachbereich Rollgerüste & Fahrgerüste finden Sie Systeme verschiedener etablierter Hersteller sowie unser eigenes Rollgerüstsystem PANTHER XV® POWER.
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