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Änderungen zur DIN EN 1004

Profi Steigsysteme
2025-01-24 08:07:00

Die neue DIN EN 1004 für Rollgerüste: Die wichtigsten Änderungen und Anforderungen

Die DIN EN 1004 ist die maßgebliche europäische Norm für fahrbare Arbeitsbühnen, die im Alltag häufig als Rollgerüste oder Fahrgerüste bezeichnet werden. Sie definiert Anforderungen an Konstruktion, Sicherheit, Belastbarkeit sowie den sicheren Auf- und Abbau von Rollgerüsten und bildet damit den aktuellen Stand der Technik ab.

Mit der Überarbeitung der Norm wurden zahlreiche Sicherheitsanforderungen angepasst, um Unfälle beim Auf- und Abbau sowie während der Nutzung von Rollgerüsten weiter zu reduzieren.

Was ist die DIN EN 1004?

Die Normenreihe DIN EN 1004 regelt die Anforderungen an fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen. Sie dient Herstellern, Unternehmen und Anwendern als Grundlage für die sichere Planung, Konstruktion und Nutzung von Rollgerüsten.

Die Norm gliedert sich heute in zwei Teile:

DIN EN 1004-1

Titel: Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Werkstoffe, Maße, Lastannahmen und sicherheitstechnische Anforderungen

  • Erscheinungsdatum: Februar 2021

  • Ersetzt: DIN EN 1004:2005-03

  • Verbindliche Anwendung für Hersteller seit Ende 2021

Dieser Teil legt die technischen Anforderungen an Rollgerüste fest und definiert unter anderem Sicherheitsanforderungen, Abmessungen, Lastannahmen und Prüfverfahren.

DIN EN 1004-2

Titel: Fahrbare Arbeitsbühnen – Teil 2: Regeln und Festlegungen für die Aufstellung einer Aufbau- und Verwendungsanleitung

  • Erscheinungsdatum: März 2022

  • Ersetzt: DIN EN 1298:1996-04

Die DIN EN 1004-2 beschreibt die Anforderungen an Aufbau-, Verwendungs- und Montageanleitungen für fahrbare Arbeitsbühnen. Sie richtet sich insbesondere an Hersteller und technische Dokumentationsverantwortliche.

Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 1004 im Überblick

1. Erweiterter Geltungsbereich

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Anwendungsbereich der Norm.

Bisher:
Die frühere DIN EN 1004 galt erst ab einer Standhöhe von 2,50 Metern.

Neu:
Die aktuelle Fassung gilt bereits ab einer Standhöhe von 0 Metern. Damit fallen nun auch niedrigere Rollgerüste und Arbeitsbühnen unter die Anforderungen der Norm.

Für Hersteller bedeutet dies, dass auch Systeme unterhalb von 2,50 Metern normkonform konstruiert und dokumentiert werden müssen.

2. Höhere Sicherheit beim Auf- und Abbau

Ein zentrales Ziel der Normüberarbeitung ist die Reduzierung von Absturzunfällen.

Daher müssen Geländer und Schutzsysteme so ausgeführt sein, dass sie von der darunterliegenden Ebene aus montiert werden können. Anwender sollen den Auf- und Abbau durchführen können, ohne sich ungesichert in Absturzbereichen aufzuhalten.

Viele Hersteller setzen hierfür auf teleskopierbare Montageriegel oder vorlaufende Geländersysteme.

3. Geringere Abstände zwischen den Gerüstböden

Die neue Norm reduziert die maximal zulässigen Höhenabstände zwischen den Plattformen deutlich.

Neue Vorgaben:

  • Maximaler Abstand zwischen zwei Belagbühnen: 2,25 Meter

  • Maximaler Abstand zwischen Boden und erster Belagbühne: 3,40 Meter

Zuvor waren deutlich größere Abstände zulässig. Durch die geringeren Höhenunterschiede wird der Auf- und Abbau sicherer und ergonomischer. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der benötigten Plattformen und Geländerelemente innerhalb des Rollgerüsts.

4. Neue Anforderungen für niedrige Rollgerüste

Für Arbeitsplattformen unter 2 Metern wurden erstmals spezifische Anforderungen aufgenommen.

Dazu gehören unter anderem Vorgaben für:

  • sichere Zugänge,

  • Seitenschutzsysteme,

  • Plattformabmessungen,

  • Stabilität und Nutzung.

Dadurch gelten nun auch für niedrigere Arbeitsbühnen einheitliche europäische Sicherheitsstandards.

5. Anforderungen an Stabilität und Statik

Die Norm enthält detaillierte Vorgaben zur Standsicherheit von Rollgerüsten.

Dazu zählen:

  • Anforderungen an Ausleger und Stabilisatoren,

  • Vorgaben zur Ballastierung,

  • Belastungsannahmen für verschiedene Nutzungssituationen,

  • Berücksichtigung von Windlasten im Innen- und Außenbereich.

Ziel ist es, die Kippsicherheit während der Nutzung und beim Verfahren der Gerüste zu gewährleisten.

Warum wurde die DIN EN 1004 überarbeitet?

Unfälle mit Rollgerüsten gehören seit Jahren zu den häufigsten Absturzunfällen auf Baustellen sowie bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Besonders kritisch sind:

  • Auf- und Abbauarbeiten,

  • fehlende Seitenschutzsysteme,

  • große Plattformabstände,

  • unsachgemäße Nutzung der Gerüste.

Die Überarbeitung der Norm verfolgt deshalb das Ziel, Absturzrisiken konsequent zu reduzieren und den sicheren Umgang mit fahrbaren Arbeitsbühnen zu verbessern.

Müssen bestehende Rollgerüste nachgerüstet werden?

Für viele bereits vorhandene Rollgerüste besteht grundsätzlich keine automatische Austauschpflicht.

Unternehmen sind jedoch verpflichtet, im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu prüfen, ob eingesetzte Arbeitsmittel weiterhin dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sicher verwendet werden können.

Insbesondere bei häufig genutzten oder älteren Rollgerüsten kann eine Nachrüstung oder Modernisierung sinnvoll sein, um die Sicherheitsanforderungen der aktuellen DIN EN 1004 zu erfüllen.

Die aktuelle DIN EN 1004 bringt zahlreiche Verbesserungen für die Sicherheit von Rollgerüsten mit sich. Besonders die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Arbeitsbühnen ab 0 Metern Höhe, die reduzierten Plattformabstände und die neuen Anforderungen an den sicheren Auf- und Abbau sorgen für ein deutlich höheres Sicherheitsniveau.

Unternehmen, Handwerksbetriebe und Anwender sollten deshalb prüfen, ob ihre vorhandenen Rollgerüste den aktuellen Anforderungen entsprechen und ob eine Anpassung bestehender Systeme sinnvoll ist. Die Einhaltung der DIN EN 1004 trägt wesentlich dazu bei, Absturzunfälle zu vermeiden und die Arbeitssicherheit nachhaltig zu verbessern.

Rechtlicher Hinweis

Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Inhalte übernommen werden.

Normen, technische Regeln, gesetzliche Vorschriften sowie berufsgenossenschaftliche Anforderungen können sich jederzeit ändern oder durch neue Fassungen ersetzt werden. Maßgeblich sind daher stets die jeweils gültigen Originaldokumente, gesetzlichen Regelungen sowie die Herstellerangaben.

Dieser Beitrag stellt keine technische, rechtliche oder sicherheitstechnische Beratung im Einzelfall dar. Vor der Planung, Auswahl oder Verwendung von Rollgerüsten sollten die aktuell gültigen Vorschriften, Herstellerunterlagen sowie gegebenenfalls fachkundige Berater oder zuständige Stellen konsultiert werden.

Alle Angaben erfolgen vorbehaltlich technischer Änderungen, Irrtümer sowie zwischenzeitlicher Anpassungen von Normen und Vorschriften.


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